
Verhinderungspflege in Nürnberg
Wenn pflegende Angehörige verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung – springen wir verlässlich ein. Die Verhinderungspflege sichert in dieser Zeit eine liebevolle und professionelle Betreuung, damit der Alltag für alle Beteiligten weiterhin gut gelingt.

Verlässliche Vertretung
Wenn Angehörige einmal nicht können, übernehmen wir – zuverlässig und mit Herz.
- Flexible Einsatzzeiten nach Bedarf
- Individuelle Betreuung nach vertrautem Rhythmus
- Übernahme der häuslichen Pflege bei Urlaub oder Krankheit
Entlastung für Angehörige
Pflege darf keine Dauerbelastung sein – wir schaffen Freiräume.
- Kurzzeitige Übernahme der Pflege
- Zeit für Erholung und eigene Bedürfnisse
- Sicherheit, dass alles gut versorgt ist


„Pflege braucht Kraft – und Pausen. Mit unserer Verhinderungspflege bieten wir Angehörigen Entlastung und Sicherheit, während unsere Patienten liebevoll und zuverlässig weiter betreut werden.“
Fr. Ravic – Geschäftsführerin

Gemeinsam planen
Wir gestalten die Verhinderungspflege so, wie sie gebraucht wird.
- Beratung zu Dauer und Umfang
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Klare Abstimmung mit allen Beteiligten
Kontinuität in der Versorgung
Auch in der Vertretung bleibt die Pflege individuell und vertraut.
- Persönlich abgestimmte Abläufe
- Fester Ansprechpartner während der Vertretung
- Einfühlsamer Umgang mit bestehenden Gewohnheiten

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege in Nürnberg
Wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 42 Kalendertage (6 Wochen) pro Jahr. Bei Kombination mit Kurzzeitpflege kann der Anspruch erweitert werden.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, deren Angehörige sie seit mindestens sechs Monaten zu Hause pflegen, haben Anspruch auf Verhinderungspflege durch die Pflegekasse.
Kann ich Verhinderungspflege stundenweise nutzen?
Ja, Verhinderungspflege kann auch stundenweise erfolgen – z. B. für einzelne Nachmittage oder Termine. In diesem Fall wird sie nicht auf die 42 Tage angerechnet.
Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem.

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder hinterlassen Sie eine Rückrufbitte. Alternativ können Sie hier Kontakt aufnehmen.
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