
Pflegeberatung in Nürnberg
Wenn Pflege zum Thema wird, tauchen oft viele Fragen auf. Unsere Pflegeberatung bietet Orientierung, praktische Unterstützung und klare Informationen – individuell, verständlich und zuverlässig. So begleiten wir Patienten und Angehörige durch alle Schritte der Pflegeplanung.

Individuelle Beratung
Wir nehmen uns Zeit für persönliche Gespräche und beraten zu allen Fragen rund um die Pflege.
- Klärung von Pflegeansprüchen und Leistungsarten
- Passende Versorgungsformen finden
- Beratung zu Pflegegraden und Einstufungsverfahren
Begleitung im Begutachtungsprozess
Wir stehen Ihnen beim Antrag auf einen Pflegegrad zur Seite.
- Vorbereitung auf den MDK-Termin
- Persönliche Begleitung
- Hilfe bei Widersprüchen


„Bei Unitas beginnt gute Pflege mit guter Beratung – einfühlsam, klar und individuell. Denn wer gut informiert ist, kann die richtigen Entscheidungen für sich und seine Angehörigen treffen.“
Fr. Ravic – Geschäftsführerin

Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegegeldempfänger müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen – wir übernehmen das zuverlässig.
- Gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbesuche
- Individuelle Empfehlungen zur Pflege
- Nachweis für die Pflegekasse
Unterstützung bei Anträgen
Wir helfen Ihnen, bürokratische Hürden zu meistern und begleiten Sie Schritt für Schritt.
- Anträge richtig ausfüllen
- Kommunikation mit der Pflegekasse
- Hinweise auf finanzielle Entlastungen

Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Nürnberg
Was ist eine Pflegeberatung und wer kann sie in Anspruch nehmen?
Die Pflegeberatung unterstützt pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bei allen Fragen rund um die Pflege.
Anspruch darauf haben alle, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen oder einen Pflegegrad beantragen möchten.
Kostet die Pflegeberatung etwas?
Nein, die Pflegeberatung ist in der Regel kostenlos, wenn ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht. Auch der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von der Pflegekasse übernommen.
Wie oft muss ich einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen lassen?
Je nach Pflegegrad ist ein Einsatz alle 6 Monate (Pflegegrad 2 und 3) oder alle 3 Monate (Pflegegrad 4 und 5) verpflichtend, wenn Pflegegeld bezogen wird.
Ihre Frage ist nicht dabei? Kein Problem.

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder hinterlassen Sie eine Rückrufbitte. Alternativ können Sie hier Kontakt aufnehmen.
Wir rufen Sie kostenlos zurück:
Kostenlos & unverbindlich. Der Rückruf erfolgt spätestens am nächsten Werktag (Mo. – Fr.).